Zahlungsbedingungen und Kosten
In Bezug auf Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen verwendet Centrum de Peel die Bedingungen der Landelijke Huisartsen Vereniging:
- Die dem Patienten oder dessen gesetzlichem Vertreter in Rechnung gestellten Kosten für Honoraria, Medikamente oder andere Gebühren, die durch den Arztbesuch, dort geleistete Behandlungen oder Eingriffe entstanden sind, müssen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum bezahlt werden.
- Wenn der Patient oder Klient die Honorarforderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt, gerät der Patient oder Klient in Verzug, ohne dass seitens der Arztpraxis weitere Schritte unternommen werden müssen. Der Patient ist ab dem Datum, zu dem er/sie in Verzug ist, zur Zahlung von Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe verpflichtet, solange bis die Honorarforderung ausgeglichen ist. Die Praxis wird auch Zinsansprüche geltend machen, nach Ablauf der in Artikel 3 genannten Zahlungsfrist, sofern der Patient die Forderung bis dahin nicht ausgeglichen hat.
- Sofern der Patient oder Klient im in Artikel 2 genannten Fall die Forderung auch nach einer Zahlungserinnerung nicht innerhalb der hierin gesetzten Zahlungsfrist ausgleicht, ist die Praxis berechtigt, unverzüglich einen Mahnbescheid zu beantragen oder die Forderung an ein Incassobüro zu übergeben.
- Sofern der Patient oder Klient der Praxis eine Bank- oder Girovollmacht erteilt hat, wird hiervon erst um den dreissigsten Tag nach Rechnungsdatum Gebrauch gemacht. Erfolgt daraufhin innerhalb van 10 Tagen kein Zahlungseingang, dann kann die Praxis die in in Artikel 3 genannten Incassomassnahmen einleiten.
- Alle außergerichtlichen Kosten in Zusammenhang mit den beim Incasso eingeforderten Beträgen kommen zu Lasten des Patienten oder Klienten. Die außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf mindestens 15 Prozent des eingeforderten Betrages mit einem Minimum von 22,70 Euro. Alle genannten Kosten/Gebühren sind exklusief Mehrwertsteuer. Die Zahlungsbedingungen sind festgelegt unter Nummer 281/95 bei der Arrondissementsrechtbank in Utrecht.
Ein Besuch der hausärztlichen Sprechstunde wird in den Niederlanden über die “Basisverzekering” gedeckt. Kosten/Leistungen für Laboruntersuchungen, Ultraschall, Röntgenfotos oder ähnliches müssen allerdings bis zum Erreichen des “Eigen Risico” von z. Zt. 385 Euro pro erwachsenem Patienten p.a. selber gezahlt werden.
Nachfolgende Links geben Einsicht in die aktuelle Gebührenverordnung.
https://reinierdegraaf.nl/rdgg/cache/file/374C7FE3-9F14-4F18-AD6E4903E24DC0EE.pdf
https://www.diagnostiekvooru.nl/tarieven